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Darauf haben sich Bund und Länder geeinigtWDR aktuell 23.03.2021 Verfügbar bis 30.03.2021 WDRVon Diana Ahrabian
Bund-Länder-Konferenz – Das bedeuten die Beschlüsse für NRW
Nach mehr als zwölfstündiger Beratung haben sich Kanzlerin Merkel und die Länderchefs in der Nacht auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April geeinigt. Ostern wird fast komplett runtergefahren.
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder nach einem Beratungs-Marathon eine Verschärfung der geltenden Beschränkungen beschlossen.
Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Nacht zum Dienstag in Berlin mitteilte, soll in Ländern oder Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 die sogenannte Notbremse gezogen werden. Öffnungen sollen dann also auf den Stand von Anfang März zurück genommen werden, was vor allem die Möglichkeit zum Einkaufen mit Termin (Click and Meet) betrifft. Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird insgesamt bis zum 18. April verlängert.
Zudem beschlossen die Regierungschefs eine „erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern. Der Gründonnerstag und der Karsamstag sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunter fährt.
Oster-Lockdown: Was bedeuten die Beschlüsse für NRW29:26 Min. Verfügbar bis 23.03.2022
Laschet: „Wir verreisen nicht und verzichten auf Besuche“
Karsamstag jedoch werde es eine „Öffnung des engeren Bereichs der Lebensmittelgeschäfte“ geben, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der die Beschlüsse „eins zu eins“ umsetzen wolle. Die Notbremse solle in NRW ab Montag (29. März) greifen. Zudem erklärte Laschet, warum gerade zu Ostern die Zügel angezogen werden sollen. „Ostern werden besonders schwierige Tage in der Entwicklung der Pandemie“, so Laschet.
Unter dem Motto ‚wir bleiben zuhause‘ wolle man „das lange freie Osterwochenende nutzen, um eine starke Ruhephase einzulegen“. So gelte: „Wir verreisen nicht und verzichten auf Besuche, um das Virus konzentriert zu bekämpfen.“https://platform.twitter.com/embed/Tweet.html?dnt=false&embedId=twitter-widget-0&frame=false&hideCard=false&hideThread=false&id=1374175372984553472&lang=de&origin=https%3A%2F%2Fwww1.wdr.de%2Fnachrichten%2Fthemen%2Fcoronavirus%2Fcorona-lockdown-verlaengerung-konferenz-100.html&siteScreenName=twitterusername&theme=light&widgetsVersion=e1ffbdb%3A1614796141937&width=550px
Er könne verstehen, wenn die Menschen mit den Beschlüssen hadern und frustriert sind, sagte Laschet in der Nacht zum Dienstag. Die prognostizierte Entwicklung des Virus werde aber gerade die Ostertage „zu besonders schwierigen Tagen“ in der Pandemie machen.
So bleibt es auch zu Ostern bei folgenden Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich zwei Haushalte, maximal aber fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen, wie sie in ersten Versionen des Bund-Länder-Papiers enthalten waren, lehnte Laschet ab. Sie seien „keine Lösung“. Es gehe um die Beschränkung von Kontakten und dies liege in der Hand jedes Einzelnen.
Ist Tourismus im Inland in den Osterferien möglich?
In den Bund-Länder-Beschlüssen ist dazu nichts zu finden. Dieser Punkt sorgte für ziemlichen Ärger in den bis in die Nacht dauernden Beratungen: U.a. Länder wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder auch Rheinland-Pfalz wollten unbedingt, dass Urlaub in Ferienwohnung- oder häusern, mit Wohnwagen oder Wohnmobilen bei ihnen möglich ist. Stand jetzt gelten aber die bisherigen Regeln, heißt: Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind für Urlauber geschlossen.
Für besonderen Ärger hatte bei den Verhandlungen gesorgt, dass die Bundesregierung die Ferieninsel Mallorca aus der Liste der Risikogebiete gestrichen und damit für eine Buchungswelle in Richtung Balearen gesorgt hatte. Er habe für diese Entscheidung des Bundes „kein Verständnis“, sagte Laschet. Mehrere Bundesländer wollten danach kontaktarmen Tourismus über die Ostertage für Selbstversorger in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen zulassen. Nun gebe eine eine Ungleichbehandlung zwischen Mallorca und innerdeutschen Ferienorten.
NRW-Verkehrsminister Wüst hat offenbar bereits Gespräche mit den großen Flughäfen in NRW geführt, damit diese Vorbereitungen treffen für Tests nach der Landung. Laschet sagte, er erwarte, dass der Bund eine Testung durch die Airlines vor Betreten des Flugzeugs am Abflughafen sicherstellt.
Fragen zur Wirkung der Notbremse
Warum die Notbremse in NRW erst am kommenden Montag in Kraft treten soll, blieb zunächst unklar. Die Bund-Länder-Vereinbarungen sehen vor, das Lockerungen u.a. für den Einzelhandel, für Museen und Außengastronomie zurück genommen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner drei Tage in Folge überschritten wurde. Am 2. Werktag nach dieser Überschreitung solle die Notbremse eigentlich greifen. Das wäre in NRW am kommenden Donnerstag.
Die Regierungschefs und -chefinnen berieten diesmal rund zwölf Stunden, so lang wie noch nie bei den inzwischen regelmäßigen Beratungen zur Pandemie. „Es war eine schwere Geburt“, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Ministerpräsident Laschet sprach dagegen von einem „großen gesellschaftlichen Konsens“, wenn am Ende solche Beratungen solche Beschlüsse Partei übergreifend gefasst würden. „Das ist Demokratie, das dauert länger als wenn einer allein entscheidet“.
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Bei dringenden Angelegenheiten wie Ausstellung Krankenschein, Ausgabe Barscheck sollen sich die Geflüchteten wenden an Bildung und Soziales wegen ein Termin: 02762/406214
Und dann listet sie auf: Die Zahlen der Neuinfektionen seien doppelt so hoch wie vor einer Woche, die Zahl der Intensivpatienten habe sich binnen zehn Tagen verdoppelt, die der künstlich Beatmeten innerhalb von neun Tagen. Wenn die Entwicklung sich so fortsetze, sagt Merkel, „kommen wir binnen Wochen an die Grenze der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems“.
Es gehe darum, „eine akute Gesundheitsnotlage zu vermeiden“.
Harte und belastende Maßnahmen habe man deswegen beschlossen, für einen ganzen Monat, beginnend vom 2. November, dem nächsten Montag. Merkel hat den Beschluss auf Papier mitgebracht und zählt auf:
Kontaktbeschränkungen: Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal sind zehn Personen erlaubt. Die Ordnungsbehörden sollen Verstöße streng mit Bußgeldern ahnden. Feiern mit mehr Personen in privaten Räumen können zwar wegen der Unverletzbarkeit der Wohnung nicht verboten werden. Sie werden in dem Beschlusspapier aber als inakzeptabel bezeichnet. Angekündigt werden deshalb verstärkte Kontrollen.
Reisen: Hotelübernachtungen für touristische Zwecke sind untersagt. Bund und Länder appellieren an die Bürger, auf Reisen und Ausflüge generell zu verzichten.
Gastronomie: Alle Restaurants sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen, Essenslieferungen und der Imbiss auf die Hand.
Sport: Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird ebenfalls untersagt. Die Fußball-Bundesliga kann zwar weiter laufen, aber nur mit Geisterspielen ohne Zuschauer. Alleine durch den Park joggen darf man weiter.
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sind für vier Wochen zu. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseure dürfen unter Einhaltung der bestehenden Hygieneauflagen ebenfalls weiterhin Kunden bedienen.
Bund und Länder einigen sich auch auf die Bereiche, die offen bleiben sollen. Es komme in manchen Bereichen zu harten Eingriffen, um zu ermöglichen, andere Bereiche offen zu halten, sagt Müller.
Schulen und Kitas: Sie bleiben geöffnet. Es gebe einen Bildungsauftrag, sagt Müller. Außerdem habe es „dramatische soziale Folgen, wenn Kinder nicht in die Schule gehen können“. Gewalt gegen Frauen und Kinder habe während der Schließungen im Frühjahr dramatisch zugenommen.
Einzel- und Großhandel: Supermärkte und andere Läden dürfen weiter verkaufen. Maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist hier zugelassen.
Senioren- und Pflegeheime: Besondere Schutzmaßnahmen für ältere Menschen und chronisch Kranke sind nicht vorgesehen, Schließungen von Heimen werden nicht explizit empfohlen. Es wird aber bekräftigt, dass in Pflegeheimen künftig verstärkt Schnelltests eingesetzt werden sollen. Die Kosten für regelmäßige Tests von Bewohnern, Personal und Besuchern werden von der Krankenversicherung übernommen. Krankenhäuser sollen nach dem Beschluss weitere finanzielle Hilfen bekommen, damit ausreichend Betten für Corona-Fälle frei gehalten werden.